Die Gasumlage ist weg – oder doch nicht? In den Rechnungen für die Kunden weisen die Versorger weitere gesetzlich festgelegte Umlagen aus.

Die Gasumlage ist weg – oder doch nicht? In den Rechnungen für Erdgas weisen die Versorger weitere gesetzlich festgelegte Umlagen aus. © dpa

Gasumlage doch nicht ganz vom Tisch: Es bleiben noch zwei Preistreiber

dzTeure Energie

Die Gasumlage ist weg. Oder doch nicht? Seit 1. Oktober gibt es weitere gesetzlich festgelegte Umlagen, die den Preis nicht günstiger machen. Entfallen ist lediglich die Gasbeschaffungsumlage.

Kamen

, 07.10.2022, 05:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Erleichterung bei vielen Bürgern, dass die sogenannte Gasumlage vom Tisch ist. Damit werden für den Durchschnittshaushalt über 50 Euro monatlich weniger fällig, als eigentlich geplant, wie eine Berechnung der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen-Bönen-Bergkamen ergeben hat. Doch so ganz vom Tisch sind die Umlagen für Erdgas nicht, wie ein Blick in die komplizierte Berechnung der Gaspreise zeigt.

Umlagen für Erdgas sind nicht ganz vom Tisch

Denn gestrichen wurde jetzt lediglich die Gasbeschaffungsumlage. Was viele Bürger nicht wissen: Es gibt weitere gesetzlich festgelegte Umlagen für Erdgas, deren Höhe bis zuletzt nicht absehbar war: Dabei handelt es sich um die Gasspeicherumlage und die sogenannte Bilanzierungsumlage oder vollständig: SLP-Bilanzierungsumlage. Beide Umlagen, die in den Rechnungen der Vorjahre bisher noch nicht wirksam wurden, sind nun erstmals aktiviert und zum 1. Oktober bepreist worden.

Eine Umlage nur zur Befüllung der Erdgasspeicher

Die Gasspeicherumlage: Sie gilt zur Deckung der Kosten für die Befüllung der Gasspeicher und soll vermutlich bis zum 30. April 2025 gelten. Mit 0,059 Cent pro Kilowattstunde ist sie nicht der Kostentreiber, die eine Gasbeschaffungsumlage mit 2,419 Cent pro Kilowattstunde gewesen wäre. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden bedeutet das einen Aufschlag von elf Euro jährlich. Den Hintergrund der Umlage erläuterte GSW-Chef Jochen Baudrexl in der jüngsten Ratssitzung: „Die Anbieter sind gezwungen, ihre Speicher jetzt zu füllen, obwohl die Preise extrem hoch sind.“ Weil sie keine Gelegenheit habe, auf niedrigere Preise zu warten, soll die Gasspeicherumlage die sich dadurch ergebenen Verluste ausgleichen.

Eine Umlage nur für mehr Stabilität im Netz

Die SLP-Bilanzierungsumlage: Die umständlich klingende Umlage soll für die Stabilität im Gasnetz sorgen. Sie finanziert die gleichmäßige Auslastung des Gasnetzes. Falls mehr Gas verbraucht wird als geplant, wird der zusätzliche Bedarf kurzfristig am Markt beschafft – am sogenannten Spotmarkt. Dort gibt es bekanntlich explosionsartige Preissprünge. Fachleute bezeichnen den Vorgang als die „Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergien“.

Die Bilanzierungsumlage beträgt 0,57 Cent pro kWh und wird nun erstmals fällig. In bisherigen Rechnungen war sie stets auf Null gestellt. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden fällt die Umlage mit ca. 115 Euro im Jahr ins Gewicht.

Jetzt lesen

Entlastungen auch durch die Steuersenkung

Dass der Gaspreis ab 1. Oktober erst einmal stabil bleibt bzw. leicht sinkt, liegt an der Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent. Die GSW hatten am Mittwoch eine Berechnung veröffentlicht, die nach der Steuersenkung leichte Entlastungen versprechen.