Schottergärten im Neubaugebiet illegal angelegt Holzwickeder müssen mit bösen Briefen rechnen

Wohnpark Emscherquelle: Bürger legen Schottergärten widerrechtlich an
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Baden-Württemberg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt – diese Bundesländer haben eines gemeinsam: Schottergärten sind dort grundsätzlich verboten. Auch in vielen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind die grauen Steinwüsten nicht mehr gewollt.

Die Kommunen in NRW regeln das im Einzelfall mithilfe von Bebauungsplänen. Dazu gehört auch Holzwickede. Weil sich einige Bauherren daran aber nicht gehalten haben, bekommen sie jetzt Post vom Investor.

Jan Brückhändler (25) sitzt für die Partei „Die Partei“ im Holzwickeder Gemeinderat.
Jan Brückhändler (25) sitzt für die Partei „Die Partei“ im Holzwickeder Gemeinderat. © Die PARTEI

Schottergärten im Wohnpark Emscherquelle

Den Stein ins Rollen brachte Jan Brückhändler (Die Partei) im Dezember 2022 in einer Sitzung des Umweltausschusses. Dort fragte der 25-Jährige die Verwaltung, ob für das Neubaugebiet Emscherquelle vereinbart wurde, dass dort keine Schottergärten entstehen dürfen. „Derartige Gärten sind nämlich vorhanden“, sagte Brückhändler.

Eine Antwort konnte Stefan Thiel von der Gemeindeverwaltung im Ausschuss nicht unmittelbar geben. Er kündigte eine Prüfung an. Diese ist nun abgeschlossen. Von der Gemeinde heißt es nun in schönstem Behördendeutsch, „dass zur Begrenzung der Bodenversiegelung in dem Baugebiet durch die Festsetzung Nr. 8.9 des betreffenden Bebauungsplanes vollständige Bodenversiegelungen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der zulässigen Nebenanlagen unzulässig sind. Zudem sind die nicht überbaubaren Grundstücksflächen dauerhaft zu begrünen und die Zuwegungen in wasserdurchlässiger Bauweise auszuführen.“

Gemeinde hat „sachdienliche Hinweise“

Auf Nachfrage unserer Redaktion fasst Bauamtsleiter Uwe Nettlenbusch die beiden langen Sätze knapp zusammen: „Schottergärten sind nicht zulässig.“ Die Gemeinde habe „sachdienliche Hinweise“ erhalten, dass aber entsprechende Steingärten angelegt wurden.

Im Bebauungsplan heißt es, dass die „nicht überbaubaren Grundstücksflächen“ – also die Flächen, auf denen nicht gebaut werden darf – mit einer Mischvegetation aus Sträuchern, geschnittenen Hecken, Bodendecken, Stauden und Rasen dauerhaft zu begrünen sind.

Im Oktober 2022 war Fotograf Hans Blossey mit seinem Flugzeug über dem Wohnpark Emscherquelle unterwegs – in den vergangenen Monaten sind die Arbeiten fortgeschritten. Im achten Bauabschnitt (links unten) stehen beispielsweise bereits Rohbauten.
Im Oktober 2022 war Fotograf Hans Blossey mit seinem Flugzeug über dem Wohnpark Emscherquelle unterwegs – seitdem ist viel passiert. Im achten Bauabschnitt (links unten) stehen beispielsweise bereits Rohbauten. © Hans Blossey

Rückbau droht spätestens 2024

Die Gemeindeverwaltung habe sich mit der Wilma Immobilien GmbH aus Ratingen in Verbindung gesetzt, erklärt Uwe Nettlenbusch. Die Wilma ist der Investor des Mega-Projekts auf der Fläche der ehemaligen Emscherkaserne. „Noch ist das Areal in Obhut der Wilma“, erklärt Nettlenbusch. Denn erst, wenn die Wilma das Gelände an die Gemeinde übergibt, kann das Bauamt um Nettlenbusch in Sachen Schottergärten tätig werden.

Die Wilma habe die Auflagen an die Bauherren weitergegeben, hat Nettlenbusch im Gespräch mit dem Immobilienunternehmen erfahren, will jetzt aber noch einmal auf die Käufer der Grundstücke zugehen. Eigentümer, die im Wohnpark einen Schottergarten angelegt haben, droht spätestens 2024 die rechtliche Aufforderung zum Rückbau.

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