Der erste Entwurf für eine neue Veranstaltungsordnung in Holzwickede hat kürzlich im Schul- und Kulturausschuss für Fragezeichen gesorgt. Die Verwaltung will mit der neuen Regelung mehr Ordnung und Verbindlichkeit bei Freiluftveranstaltungen schaffen – etwa beim Weihnachtsmarkt oder bei Straßenfesten.
Mehrere Fraktionen äußerten Kritik, insbesondere hinsichtlich der Kleinteiligkeit. Die Redaktion hat sich die Veranstaltungsordnung genauer angesehen und die zentralen Kritikpunkte analysiert.
Das öffentliche Rauchverbot
Ein wichtiger Punkt, der sowohl bei Bürgerinnen und Bürgern als auch in politischen Kreisen kontrovers diskutiert wird, ist das beschlossene Rauchverbot bei gemeindlichen Freiluft-Veranstaltungen. Besonders die FDP hat mit dem Ende 2024 beschlossenen Verbot immer noch Probleme. Laut dem Vorschlag der Verwaltung umfasst das Verbot nicht nur klassische Zigaretten, sondern ausdrücklich auch E-Zigaretten und Cannabis. Seit dem 1. Juli 2024 ist das Konsumieren von Cannabis-Produkten in Deutschland grundsätzlich legal.

Auffällig ist, dass die Verortung keine Regelung für Raucher enthält. Weder ist von Raucherbereichen noch von Handlungshinweisen die Rede. Dieser Fakt verwundert, da die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Rauchen beziehungsweise die daraus entstehende Tabakabhängigkeit (Nikotinabhängigkeit) offiziell als Krankheit einstuft.
Besucher auf der Bühne
Ebenfalls sonderbar: Gemäß der neuen Ordnung ist der Zutritt zur Bühne für das Publikum grundsätzlich untersagt. Was bedeutet das, wollte die Fraktion der Grünen wissen. Steht dafür abgestelltes Personal neben dem Bühnenaufgang und bewacht diesen? Diese Regelung könnte insbesondere bei kulturellen Veranstaltungen, die auf Interaktion zwischen Publikum und Künstlern setzen, problematisch sein. Bernd Kasischke bemühte sich einzuordnen, dass diese Regelung keine Einschränkungen für Jahrfeiern oder ähnliches darstellen solle, und kündigte an, diesen Punkt zu prüfen.

Bettel-Verbot wird gekippt
Ebenfalls kritisch besprochen wurde ein vorgeschlagenes Bettel-Verbot. Laut Veranstaltungsordnung ist jegliche Form des Bettelns ausdrücklich verboten, dies schließt sowohl stilles als auch aktives Betteln ein. Ein Verbot, das in dieser Form illegal wäre, wie die Ausschusssprecherin der SPD-Fraktion, Heike Bartmann-Scherding, klarstellte.
Die genaue Definition dessen, was unter „stillem Betteln“ verstanden wird, sowie dessen kontrollierte Durchsetzung könnten in der Praxis äußerst kompliziert werden und zu Unsicherheiten sowohl bei den Ordnungskräften als auch bei den betroffenen Personen führen.
Nach dem Ausschuss hat man im Rathaus darauf reagiert und den Punkt gestrichen.
Mehr Hürde als Hilfe
Neben diesen Punkten kritisieren mehrere Ausschussmitglieder generell die übermäßige Detailfülle und Komplexität der neuen Veranstaltungsordnung. Anstatt für Klarheit zu sorgen, könnten die vielen kleinteiligen Regelungen eher das Gegenteil bewirken und Besucher verunsichern.
Die Sorge besteht, dass die Veranstaltungsordnung in ihrer derzeitigen Form eher bürokratische Hürden schafft als praktische Leitlinien. Einen reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen würde das nicht fördern.
Die Verwaltung hat bereits auf die geäußerte Kritik reagiert, siehe Bettel-Verbot, und angekündigt, die Veranstaltungsordnung zu überarbeiten. Über die hat am 10. April schlussendlich der Gemeinderat entschieden und der abgeänderten Version mehrheitlich zugestimmt.