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Nötigung der Bürgermeisterin
Mutmaßlicher Reichsbürger wird in Abwesenheit zu Geldstrafe verurteilt
Auf das Bestreben der Gemeinde, offene Rundfunkgebühren einzutreiben, reagierte ein Holzwickeder offenbar mit einem speziellen Schreiben an die Bürgermeisterin. Das führte zur Anklage wegen versuchter Nötigung.
Über 900 Euro an Gebühren waren laut Anklage offen und die sollte der 55-Jährige im Oktober zahlen. Seine Antwort, so der Vorwurf, erreichte im November per Post Bürgermeisterin Ulrike Drossel: Eine selbst verfasste Einstweilige Verfügung verbunden mit der Androhung von sechs Monaten Haft oder 250.000 Euro Bußgeld, falls sie nicht mit ihren rechtswidrigen Handlungen aufhöre. Dabei, so erklärte der mutmaßliche Reichsbürger, handle er selbst im heiligen Auftrag des Völkerrechts.
Dem Schreiben folgte ein Verfahren wegen versuchter Nötigung. Am Donnerstag hätte der Holzwickeder nun im Amtsgericht Unna auf der Anklagebank sitzen sollen. Allerdings blieb sein Platz leer. Der 55-Jährige fehlte unentschuldigt. Unter den Umständen blieb dem Gericht nichts anderes übrig, als den geladenen Zeugen ungehört zu entlassen. Seine Abwesenheit konnte den Angeklagten dennoch nicht vor einer Sanktion bewahren. Das Gericht machte im wahrsten Sinne des Wortes kurzen Prozess und verurteilte ihn auf dem Strafbefehlswege zur Zahlung von 1350 Euro Geldstrafe.
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