© Carlo Czichowski
Die AfD muss wegen ihrer vergessenen Wahlplakate kein Bußgeld befürchten. Das Ordnungsamt schließt aber andere Konsequenzen nicht aus, die vielleicht noch schädlicher für die Partei sein könnten.
Nachdem der Hinweis eingegangen ist, dass im Holzwickeder Norden unerlaubterweise noch Wahlplakate der Alternative für Deutschland (AfD) hängen, ist das Ordnungsamt nun tätig geworden.
Wie Torsten Doennges, stellvertretender Leiter der Holzwickeder Ordnungsbehörde am Freitag auf Nachfrage erläuterte, habe ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes inzwischen einen „Ansprechpartner der Partei über den Verstoß informiert und ihn aufgefordert die Plakate zu entfernen“. Nun werde man bis Montag warten, ob der AfD-Kreisverband der Bitte nachkommen wird.
Doennges rechtfertigte zudem das kulante Vorgehen des Ordnungsamtes, das bei solchen Fällen immer einen gewissen Ermessensspielraum hat. Wenn so etwas in der Vergangenheit bei einer anderen Partei vorgekommen sei, so erläutert er, habe man sich genauso verhalten. Es sei wichtig, dass man alle Parteien gleich behandele. Ein Bußgeld beim ersten Vergehen, so betonte er erneut, sei nicht verhältnismäßig.
Erst wenn es zu erneuten Verstößen komme, behalte man sich weitere Konsequenzen vor. Zum Beispiel könnte so etwas bei der Genehmigung für die Plakatierung bei künftigen Wahlen eine Rolle spielen. Dies gelte aber für alle demokratischen Parteien, die zu einer Wahl zugelassen sind und sich zum wiederholten Mal nicht an die Regeln halten.
Soll heißen: Passiert so etwas öfter, muss die jeweilige Partei im schlimmsten Fall auf Wahlwerbung in Holzwickede verzichten. Eine Anfrage an die AfD blieb am Freitag unbeantwortet.
1993 in Hagen geboren. Erste journalistische Schritte im Märkischen Sauerland, dann beim Westfälischen Anzeiger in Werne. Spielt in seiner Freizeit gerne Handball und hört Musik.