Veränderungen bei Grundsteuer Stadt Fröndenberg registriert wenige Widersprüche

Kaum Proteste gegen neue Grundsteuer-Beträge
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Die Grundsteuerreform war ein vom Bundesverfassungsgericht erzwungenes Projekt, das bundesweit für Streit sorgte. Da sie ein wichtiges Mittel der kommunalen Finanzierung ist, wurde auch in Fröndenberg hart um den richtigen Weg gerungen, eine Variante festzulegen, bei der die Stadt möglichst nicht mit weniger Geld dasteht als zuvor, aber auch die Bürgerinnen und Bürger nicht stärker belastet werden. Nun hat die Stadt rund 8400 Grundsteuerbescheide verschickt und auch die Widerspruchsfrist ist inzwischen abgelaufen.

„Nach dem aktuellen Zwischenstand gingen rund 100 Widersprüche gegen die Grundsteuerbescheide ein“, erklärt Stadt-Sprecherin Ulrike Linnenkamp. Das muss aber nicht heißen, dass wirklich nahezu alle Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Bescheid zufrieden seien. „Bei uns als Kommune liegt ja lediglich die Verantwortung für den Hebesatz“, teilt sie mit. Aus dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamts und dem Hebesatz ergibt sich die Steuerschuld des Bürgers oder Unternehmens.

„Nur wenn dabei ein Fehler vorliegt, ist das eine Sache der Kommune“, so Linnenkamp. Liegen dagegen Einwendungen gegen das Grundsteuermodell oder die Bewertung des konkreten Grundstücks vor, so sei das Finanzamt die richtige Stelle für den Widerspruch. Davon haben auch schon einige Fröndenberger Gebrauch gemacht, nachdem die Grundstückswerte durch das Finanzamt festgelegt worden waren.

Immer wieder war von enormen Anstiegen aufgrund der vorgenommenen Bewertungen zu lesen: Gartengrundstücke wurden als Gewerbefläche bewertet und verteuerten sich um das 83-Fache, gemischte Wohn- und Geschäftshäuser verteuerten sich extrem und bei einem Garagenhof mit 33 baugleichen Garagen gab es für die einzelnen Betroffenen unterschiedliche Werte.

Ein Grundsteuerbescheid 2024 vor einem Monitor.
Da war die Welt noch in Ordnung. Beim Bescheid 2025 rieben sich hingegen viele verwundert die Augen. © Bernd Weißbrod/dpa

Alleine das auch für Fröndenberg zuständige Finanzamt Dortmund-Unna verzeichnete bis zum 29. Januar rund 14.500 Widersprüche gegen die Grundsteuerfestsetzungsbescheide.

Auf einzelne Kommunen lasse sich die Zahl allerdings nicht herunterbrechen; zudem seien die Einsprüche höchst individuell auf jeden Einzelfall bezogen. Wie solch ein Einzelfall aussehen kann, beschreibt der Fröndenberger Bernd Weskamp sehr anschaulich: Zum einen sei das Gutachterverfahren, das zur Wertbestimmung durchgeführt wurde, in dem Zeitraum zwischen 2018 und 2021 durchgeführt worden.

Hochpreisphase und zu große Zonen

In dieser Zeit war der Immobilienmarkt überhitzt und die Preise enorm hoch. Zum anderen wurden größere Gebiete als einheitliche Zonen zusammengefasst. Das führte dazu, dass sein Grundstück an einer lauten Bahnlinie ebenso bewertet wurden wie ruhige Aliegerstraßen in der Nähe. Dagegen hat er Widerspruch eingereicht und will klagen. Er wird nicht der einzige sein.