Die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit, in diesem Jahr vom 26. auf den 27. Oktober, ist einer der Umstände, der die Gefahr von Wildunfällen erhöht. Ein drei Jahre alter Vorfall in Fröndenberg bestätigt daher eine aktuelle Warnung der Kreispolizeibehörde.
65 Wildunfälle im Jahr 2023
Die Polizei hat im vergangenen Jahr 65 Wildunfälle in der Stadt aufgenommen. Nach den flächengroßen Städten Selm und Werne, wo 90 bzw. 109 Wildunfälle registriert worden sind, gab es im Kreis Unna damit in Fröndenberg die drittmeisten Kollisionen mit einem Wildtier.
Die Gefahr, dass kreuzende, sich auf Nahrungssuche befindliche Tiere beim Wildwechsel nicht schnell oder frühzeitig erkannt werden, sei besonders auf Landstraßen, auch im Kreis Unna, erhöht.
Land- bzw. Kreisstraßen besonders durch ländliche Gegenden gibt es in Fröndenberg relativ viele, was eine Ursache für die hohe Zahl sein könnte. Auch in der Vegetation könnte ein Grund liegen.
So gibt es Fröndenberg mit 6,2 Quadratkilometern zwar wenig Waldfläche, 34 Quadratkilometer landwirtschaftliche Fläche sind aber ein verhältnismäßig großer Anteil angesichts einer Gesamtfläche von rund 56,23 Quadratkilometern.
Laut dem NRW-Landesverband der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ist ein Wildunfall ein Schaden, der beim Ausweichen oder Zusammenstoßen mit Haarwild entstanden ist. Haarwild wiederum ist im Bundesjagdgesetz definiert. Hierunter fallen folgende Säugetiere: Reh-, Dam- und Rotwild, Luchs, Fuchs, Dachs, Wildkaninchen, Wildschwein, Marder, Feldhase – also auch viele auf dem Feld lebende Wildtiere.
Bei Unfall mit Wildtier Polizei informieren
Laut ADAC muss nach einem Unfall mit einem Wildtier stets die Polizei informiert werden. Es wird empfohlen, sich für die eigene Versicherung eine Wildunfallbescheinigung ausstellen zu lassen. Die Mitnahme des toten Tieres kann als Wilderei strafrechtlich verfolgt werden.
Wer für Kleintiere wie Eichhörnchen bremst, wodurch der Hintermann auffährt, wird laut einiger Gerichtsurteile übrigens mit einer Teilschuld von rund 25 Prozent belastet.
Die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde einer Kommune legt laut Polizei fest, ob man in einigen Bereichen von einer Art „Unfallschwerpunkt“ sprechen kann und veranlasst gegebenenfalls darüber hinaus, an der Stelle dann ein Gefahrenschild aufstellen zu lassen.
Das rotweiße Verkehrsschild mit dem springenden Wild weise darauf hin, dass Wild an der Stelle häufig die Straße kreuzt und es bereits vermehrt zu Wildunfällen gekommen ist.
