Stadt Fröndenberg ändert die Maskenregel Auswirkungen auch auf politische Sitzungen

Von Dirk Becker
Stadt ändert die Maskenregel: Auswirkungen auch auf politische Sitzungen
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Es gibt nur noch wenige Orte in Nordrhein-Westfalen, an denen das Tragen einer Maske zum Schutz vor dem Coronavirus weiterhin Pflicht ist. So ist im Nahverkehr mindestens eine OP-Maske, im Fernverkehr mindestens eine FFP2-Maske erforderlich. Auch in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in Alten- und Pflegeheimen ist eine FFP2-Maske Pflicht.

Ansonsten aber ist die Maske an vielen Stellen aus dem Alltag verschwunden. Die Stadt Fröndenberg ist diesbezüglich ein stückweit ein gallisches Dorf. So gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung in den öffentlichen Bereichen der Rathäuser und bei gemeinsamen Besprechungen weiterhin die Verpflichtung, eine FFP2-Maske zu tragen.

„Hintergrund dieser Regelung ist die Sorge, dass durch eine Ansteckung im Mitarbeiterkreis untereinander der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bei einem zeitgleichen Ausfall der Kolleginnen und Kollegen nicht dauerhaft aufrecht erhalten werden kann“, erklärt Stadtsprecherin Ulrike Linnenkamp. Auch die Besucherinnen und Besucher der beiden Rathäuser sind derzeit noch verpflichtet, eine FFP2-Maske zu tragen.

Aus Verpflichtung wird eine Empfehlung

Das aber soll und wird sich ändern. Linnenkamp kündigt an, dass „in Anbetracht der allgemeinen Lockerungen der Corona-Beschränkungen“ die derzeit noch geltende Maskenpflicht zum 31. Dezember 2022 auslaufen werde.

Herrscht mit dem Beginn des kommenden Jahres also Maskenfreiheit? Nicht ganz, denn ab dem 2. Januar wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung auf der einen Seite, aber auch die Besucherinnen und Besucher auf der anderen Seite, die Empfehlung ausgesprochen, eine medizinische Maske zu tragen – lediglich die Verpflichtung wird aufgehoben.

Gleiches gilt auch für die Sitzungen der politischen Gremien der Stadt Fröndenberg. Auch hier wird die derzeit noch bestehende Maskenpflicht ab dem 2. Januar 2023 in eine Empfehlung umgewandelt, kündigt Linnenkamp an. Usus war zuletzt, dass Masken getragen wurden. Nicht immer geschah dies allerdings so, wie es für einen umfassenden Schutz erforderlich wäre. Wer einen Redebeitrag lieferte, nahm dafür in der Regel die Maske ab, um besser verstanden zu werden. Für Besucher und Politiker lagen für den Fall der Fälle kostenlose Masken am Eingang des jeweiligen Sitzungssaals bereit.