
© Archiv/Udo Hennes
Schottergärten in Fröndenberg: Jetzt schaltet sich der Kreis Unna ein
Grüne Vorgärten
Schottergärten verbieten – hierzu mochte sich das Fröndenberger Rathaus nicht durchringen. Stattdessen legt man städtischer Post Broschüren mit Tipps für grüne Vorgärten bei. Jetzt schaltet sich der Kreis Unna ein.
Der frühere Bauamtsleiter Martin Kramme stand auf dem Standpunkt: Ein Verbot von ökologisch wertlosen Schottergärten in Bebauungsplänen sei rechtlich leicht angreifbar. Daher überzeugte die Verwaltung den Rat von einer Alternative.
Seither legt das Fröndenberger Rathaus seiner Post an Eigenheimbesitzer Informationsblättchen der Natur- und Umweltschutzakademie NRW bei, die über die Vorteile naturnaher Vorgärten mit viel Grün und Blühendem informieren und damit auf pädagogischem Wege die Hauseigentümer zur Abkehr von steinerner, aber pflegeleichter Ödnis bewegen.
Werbung für naturnahe Vorgärten
Jetzt fiel Folgendes auf: Die meiste Post erhalten Häuslebauer gar nicht von der Stadt, sondern vom Kreis Unna. Die Kreisverwaltung ist nämlich Genehmigungsbehörde bei Bauanträgen.
Das städtische Bauamt entscheidet bloß über kleinere Anbauten. Also, wenig Post mit Gartenflyern vom Absender Stadt Fröndenberg? Immerhin könne die Stadt ihren Entwässerungsbescheiden die aufklärerischen Prospekte beilegen und erreiche damit ebenfalls die Hauseigentümer, ließ die Verwaltung jetzt die Lokalpolitik im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt wissen.
Eine Anfrage dieser Redaktion beim Kreis Unna ergab jetzt: Im Zuge der Baugenehmigungsverfahren werde zwar „ein starkes Augenmerk auf die Gestaltung der nicht überbauten Flächen gelegt – und dabei natürlich auch darauf, dass es nicht zu viele versiegelte Flächen gibt“.
Einen Flyer zu Alternativen zu Schottergärten lege der Kreis Unna den Bescheiden derzeit allerdings nicht bei, war weiter zu erfahren. Und: „Wir nehmen Ihre Anfrage als Hinweis dankend auf.“
Bauamt des Kreises wartet auf Post aus Fröndenberg
Einen Tag später, teilte die Pressestelle des Kreises am Donnerstag mit, hätten das Kreisbauamt und das Rathaus in Fröndenberg bereits Kontakt in dieser Sache aufgenommen. Ergebnis: In Unna wird in den nächsten Tagen ein Paket mit den besagten Flyern aus Fröndenberg erwartet. Sie sollen künftig allen Baubescheiden der Kreisverwaltung beigelegt werden.
Übrigens zur Rechtslage: Die Landesbauordnung NRW schreibt zwar fest, „dass nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbaute Flächen der bebauten Grundstücke 1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und 2. zu begrünen oder zu bepflanzen sind ...“.
BUND und Nabu fordern im Rahmen der Volksinitiative Artenvielfalt NRW dennoch ein klares gesetzliches Verbot von Schottergärten. Die bisherigen Vorschriften der Landesbauordnung liefen in der Praxis komplett ins Leere.
Geboren 1972 in Schwerte. Leidenschaftlicher Ruhrtaler. Mag die bodenständigen Westfalen. Jurist mit vielen Interessen. Seit mehr als 25 Jahren begeistert an lokalen Themen.
