Im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg werden Gefangene medizinisch behandelt. Dafür gibt es unter anderem eine chirurgische Abteilung, eine innere Abteilung und eine psychiatrische Abteilung. Vor einigen Monaten wurde das JVK außerdem zum Lehrkrankenhause ausgezeichnet.
Derzeit wird die Umsetzung eines weiteren Fachbereichs erprobt: die Hospiz-/Palliativmedizin. Schwerkranke Gefangene mit einer geringen Lebenserwartung könnten so rund um die Uhr palliativ betreut werden.
„Hintergrund der Einrichtung eines eigenständigen Fachbereichs ‚Hospiz-/Palliativmedizin‘ ist die allgemeine Altersentwicklung der Bevölkerung“, teilt Pressesprecher Björn Hengst auf Anfrage der Redaktion mit. Parallel hierzu sei auch der Anteil der über 60-jährigen Gefangenen in den letzten Jahren stetig gestiegen. „Daraus erwachsen auch für den Justizvollzug Herausforderungen, denen er sich im Rahmen einer professionalisierten Sterbebegleitung zu stellen hat“, so Hengst.
Einzigartig in NRW
Eine mögliche Umsetzung des neuen Fachbereichs, integriert in die bestehenden Abläufe und Gegebenheiten des JVKs, wird derzeit getestet. „Über die abschließende Einrichtung wird im Anschluss unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse entschieden“, so Björn Hengst. Kein anderes Justizvollzugkrankenhaus in NRW biete ein solches Angebot derzeit an.

„Soweit dies möglich ist, soll einem Sterben im Justizvollzug durch eine vorherige Enthaftung begegnet werden. Allerdings ist dies nicht in jedem Fall umsetzbar“, erklärt Björn Hengst. Für einige Gefangene lasse sich in dieser Situation beispielsweise keine Entlassungsanschrift finden, sodass eine Haftentlassung nicht in Betracht kommt.
Außerdem könne es vorkommen, dass insbesondere langjährig Inhaftierte nicht entlassen werden wollen, da sie sich an das Leben im Vollzug gewöhnt haben und keinen sozialen Empfangsraum in der Freiheit haben. „Es handelt sich letztlich immer um Einzelfallentscheidungen“, so Hengst.
Auch psychologische Begleitung
Der Plan des JVKs für den neuen Fachbereich ist es, drei Betten für Gefangenen mit einer weit fortgeschrittenen Erkrankung und einer begrenzten Lebenserwartung im Justizvollzug vorzuhalten, um ihnen rund um die Uhr eine adäquate Versorgung zur Verfügung stellen zu können.
Dazu soll laut Björn Hengst nicht nur die medizinische Versorgung gehören, sondern auch eine professionelle psychologische, soziale und spirituelle Begleitung durch ausgebildetes Fachpersonal. Für eine Aufnahme kommen sowohl weibliche als auch männliche Inhaftierte in Betracht.