
Mit der Einberufung einer „Interfraktionellen Runde“ hat Fröndenbergs Bürgermeisterin Sabina Müller gegen mehrere Prinzipien verstoßen. So hat es das Verwaltungsgericht beurteilt und das Verdikt „rechtswidrig“ gefällt.
Es ist unbestreitbar, dass dieses Gremium nicht bloß ein Kaffeekränzchen war, sondern dass dort gewichtige lokalpolitische Angelegenheiten besprochen und auch Entscheidungen getroffen wurden.
Undurchsichtigkeit politischer Entscheidungen
Da ging es mal um die Einholung eines Verkehrsgutachtens, um die Auflösung des Sozialausschusses, die Pläne für den Rathaus-Zwischentrakt oder Öko-Auflagen in einem Bebauungsplan. Selbst zwei der fünf eingeladenen Fraktionschefs wunderten sich öffentlich darüber, dass zuerst quasi im Hinterzimmer und nicht sofort im Rat debattiert wurde.
Es gibt weitere aktuelle Beispiele in Fröndenberg, die nicht Gegenstand des Verfahrens waren, ein nicht-öffentlich tagender „Arbeitskreis Abfall“ etwa beriet über die künftigen Müllgebühren, obwohl er den Rat ebenfalls nicht repräsentiert.
Die Klage war daher hilfreich und die Klarheit der Entscheidung aus Gelsenkirchen ist absolut zu begrüßen. Der meist unberechtigte Vorwurf aus dem Wahlvolk „Die machen doch sowieso, was sie wollen“ gründet auch und vor allem in der Undurchsichtigkeit politischer Entscheidungsprozesse.
Einräumen muss man, dass Sabina Müller das Instrument „Interfraktionelle Runde“ nicht erfunden hat. In vielen Rat- und Kreishäusern tagt ein Ältestenrat oder sonst ein nicht-öffentlicher „Rat der Weisen“. Es wäre schön, wenn das Urteil auch andernorts zu denken gäbe.