Fröndenberger Ehrenamtler Was Vereine bei der Lebensmittel-Hygiene beachten müssen

Ehrenamtler geschult: Was Vereine bei der Lebensmittel-Hygiene beachten müssen
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Heinrich Weber ist Rentner und auf verschiedene Weise ehrenamtlich aktiv: Ob als Ortsheimatpfleger oder als Schützenbruder – in Fröndenberg ist er bekannt. Zuletzt hatte er von einer besonderen Schulung erfahren, die online vom Engagement-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen angeboten wurde. Unter dem Titel „Essen- und Getränkeausgabe als Verein: Was ist zu beachten?“ wurde ein Webinar kostenlos angeboten. Der Titel mag banal klingen, hat aber durchaus seine Berechtigung.

„Das war wirklich spannend, was an rechtlichen Hintergründen für die vielen alltäglichen Gelegenheiten bei den Ehrenamtlern greift“, sagt Weber. Ob Schützen- oder Sportverein, Kirchengemeinde oder Fördervereine an Schulen und Kitas – die Gesetze gelten grundsätzlich für alle und manchmal sind auch weitere Schritte zu veranlassen, so der Ehrenamtler.

Verein als „Lebensmittelunternehmer“

So sind die europäische wie die deutsche Lebensmittelhygiene-Verordnung einzuhalten. Daraus kann folgen, selbst bei unentgeltlicher Abgabe von Lebensmitteln, dass der entsprechende Verein als „Lebensmittelunternehmer“ auftritt. Dem Lebensmittelunternehmer obliegt die Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Einhaltung der Sorgfaltspflichten.

„Punkte, die für solch eine Einstufung sprechen, sind reguläre Öffnungszeiten oder regelmäßig wiederkehrende Events, eine ‚professionelle‘ Organisation mit Personalplanung und der festen Zusammenarbeit mit Lieferanten sowie die Anstellung von Küchenpersonal und eine Entlohnung der Helfer“, gibt Weber das Gelernte wieder.

Lebensmittelverkauf beim Fröndenberger Frühlingsmarkt.
Lebensmittelverkauf beim Fröndenberger Frühlingsmarkt: Dabei gibt es einiges zu beachten. © Sebastian Pähler

Es gibt aber auch Gründe, die gegen eine Einstufung als Lebensmittelunternehmer sprechen: etwa, wenn es sich – wie bei einem Schul- oder Dorffest – nur um sporadische, anlassbezogene Bewirtungen handelt. Bei einer nur für diesen Anlass durchgeführten Organisation und beim Einsatz freiwilliger Helfer (Privatpersonen) geht man in der Regel nicht von einer Einstufung als Lebensmittelunternehmen aus.

Aber auch eine Einstufung bedeutet keine unüberwindbare Hürde: Zunächst müssen sich die Vereine bei der örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren. Dazu genügt die Mitteilung wesentlicher Eckdaten wie Kontaktdaten, der Tätigkeit und ähnlichem. Dann müssen die Personen, die in Kontakt mit den Lebensmitteln kommen, geschult werden. Das kann bei Industrie- und Handelskammern oder privaten Unternehmen erfolgen.

Grillstand des Bürgerschützenvereins.
Die Bürgerschützen haben am Grillstand alles gut durcherhitzt. © Udo Hennes

Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz, das die Risiken und Pflichten im Zusammenhang mit Erkrankungen von Personen mit Lebensmittelkontakt zum Inhalt hat, kann meist auch online bei den Gesundheitsämtern durchgeführt werden. Schließlich muss der Verein ein eigenes Hygienekonzept erstellen.

„Dazu werden kritische Punkte im Ablauf definiert, Grenzwerte festgelegt und Korrekturmaßnahmen festgehalten“, so Weber. Natürlich muss die Einhaltung von hygienerechtlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Einkauf, Lagerung, Verarbeitung und der Ausgabe von Lebensmitteln von allen Vereinen eingehalten werden.

Praktische Hilfe beim Kreis downloaden

„Da ist die Lanuv-Infobroschüre ‚Hygienisch zubereiten – Feste feiern‘, die auf der Seite des Kreises Unna kostenlos zum Download bereitsteht, eine echte Hilfe“, weiß Weber. Vieles dabei ist eigentlich bekannt, vom regelmäßigen Händewaschen bis zur durchgehenden Kühlung von Salaten, Sahnetorten und dem gründlichen Durcherhitzen heißer Speisen. Es finden sich aber auch ganz viele praktische Tipps zur Umsetzung darin.

„Nach solch einem Seminar ist man schon sensibilisiert, beim Dorfcafé „Buntes Sofa“ aber habe ich nur beste Erfahrungen gemacht“, versichert Weber. Grundsätzlich sei eine Information wie die Infobroschüre aber immer sinnvoll. Dann könne man entspannt feiern.