Zwangsversteigerung in Fröndenberg Schnäppchen lag in der Luft, dann kam der große Frust

Notverkauf: Schnäppchen lag in der Luft, dann kam der große Frust
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Die Zuschauerplätze im Saal für Zwangsversteigerungssachen am Amtsgericht in Unna waren am Freitag (15.11.) recht gut besetzt: Bei dem angesetzten Notverkauf eines Einfamilienhauses in Fröndenberg konnte mit einem Schnäppchen durchaus gerechnet werden.

Für die zum Gebot stehende Doppelhaushälfte in der Löhnbachstraße waren nach erfolglosen Terminen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen für einen Zuschlag nämlich weggefallen: Damals hätten noch 5/10 bzw. 7/10 des ermittelten Verkehrswertes geboten werden müssen. In einem früheren Termin gebotene 69.000 Euro waren von der Gläubigerseite abgelehnt worden.

Verkehrswert für Haus im Oktober 2022 ermittelt

Diese Wertgrenzen waren nun weggefallen. Bereits im Oktober 2022 hatte ein Gutachter die zweigeschossige Immobilie aus den 1940er-Jahren mit 138.000 Euro taxiert und damit ohnehin relativ niedrig angesetzt.

Immerhin wurden am Freitag vom Rechtspfleger ein vollunterkellertes Haus mit ausgebautem Dachgeschoss sowie ein zweigeschossiges Nebengebäude, ein ehemaliger Stall, aufgerufen. Wohn- und Nutzfläche: 125 Quadratmeter.

Was durch den Wegfall der Bietgrenzen übrig blieb, war tatsächlich nicht mehr als das erforderliche Mindest-Bargebot – und das legte der Rechtspfleger auf 7.500 Euro fest. Dass dem Grundstück noch ein Wegerecht und Grunddienstbarkeiten anhafteten und auch Grunderwerbssteuer fällig würde, dürfte die potenziellen Bieter angesichts eines anscheinend greifbar nahen Schnäppchens auch nicht mehr abgeschreckt haben.

Zumindest war es im Publikum bis zu diesem Zeitpunkt mucksmäuschenstill gewesen. Bevor die 30-minütige Mindestbietzeit allerdings anlaufen konnte, meldete sich die Rechtsvertreterin der das Zwangsvollstreckungsverfahren betreibenden Gläubiger zu Wort.

Der Hammer eines Auktionators liegt auf dem Tisch.
Die Zwangsversteigerung einer Doppelhaushälfte in Fröndenberg war am Freitag am Amtsgericht Unna zum wiederholten Male nicht erfolgreich. © dpa

Gläubigerin setzt Preis hoch

Sie wolle rechtzeitig darauf aufmerksam machen, dass sie nicht jedem Gebot zustimmen dürfe. Jetzt stieg natürlich die Spannung im Saal. Sie sei auch zu keinerlei Verhandlungen mit Interessenten bevollmächtigt. Es müsse mindestens ein Gebot von 152.000 Euro und damit von 110 Prozent des Verkehrswertes genannt werden. „Ansonsten wird die Zustimmung versagt.“

In diesem Moment kam zum ersten Mal leises Grummeln im Saal auf. Die halbe Stunde Bietzeit lief letztlich ohne ein einziges Gebot ab. Erneut kam die Doppelhaushälfte damit nicht unter den Hammer.

Das Verfahren ist nun einstweilig eingestellt; die Gläubigerin muss innerhalb von sechs Monaten einen weiteren Versuch für eine Zwangsversteigerung unternehmen, andernfalls wird das Verfahren vom Gericht aufgehoben.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 16. November 2024.