Der marode Zustand der Gemeindestraßen in Fröndenberg tritt an vielen Stellen offen zu Tage. Mit welcher Dringlichkeit welche Straße nun endlich saniert werden wird und wer für die Kosten aufkommt oder zumindest in Vorleistung tritt, soll sich in den nächsten Monaten klären.
Die Stadt muss zunächst, nachdem bereits zum 1. Januar 2020 das Kommunalabgabengesetz von NRW geändert worden war, ihre Hausaufgaben machen: Die Bauverwaltung kündigt jetzt die Erstellung eines Straßenzustandskatasters bzw. Straßen- und Wegekonzeptes an, ohne das Zuschüsse des Landes für die Straßensanierungen nicht zu bekommen wären.
Künftige Erhebung von Anliegerbeiträgen
In einer siebenseitigen Vorlage – dieser Umfang kommt nicht allzu häufig vor – stellt das Bauamt der Lokalpolitik die Sach- und Rechtslage bei der künftigen Erhebung von Anliegerbeiträgen vor. Die Landesregierung hat ihren Willen in Form einer Förderrichtlinie bereits bekundet: Sie will die Straßenanlieger von den Beiträgen komplett entlasten.
Für die Stadt Fröndenberg stellt sich nun vor allem die Frage, wie die teils mehrere Hundert Tausend Euro teuren Baumaßnahmen vorfinanziert werden sollen. Denn das Land zahlt aus seinem Fördertopf erst nach der Schlussrechnung den eigentlich von den Grundstücksbesitzern zu tragenden Anteil, „was mitunter viele Jahre dauern kann“, wie Fachbereichsleiter Tim Stein ausführt.

Eine Lösung müsse man noch für die Vorfinanzierung finden. Im „klassischen System“ hätten die Kommunen von den Anliegern regelmäßig Vorausleistungen erhoben. Diese könnten zwar rechtlich weiterhin von den Anliegern erhoben werden, „faktisch ist dies jedoch kaum vermittelbar, wenn der Beitrag null Euro beträgt und die Vorauszahlung zurückzuzahlen wäre“, stellt Stein klar.
Viele Kommunen seien somit gezwungen, auf Vorausleistungen zu verzichten. Der Städte- und Gemeindebund NRW würde es daher begrüßen, heißt es in der Vorlage, wenn das Fördersystem dahin geändert würde, dass Fördermittel auch schon während der Baumaßnahme abschlagsweise ausgezahlt werden können.
Förderrichtlinie soll Gesetz werden
Die Förderrichtlinie des Landes soll auch noch in ein Gesetz gegossen werden, was das Füllhorn aus Düsseldorf auf eine wesentlich verbindlichere Grundlage stellen und von Haushaltsnöten des Landes unabhängiger machen würde. Verabschiedet werden sollte es bestenfalls vor dem 31. Dezember 2026, denn dann tritt wiederum der ministerielle Runderlass, der die Anlieger von Beiträgen freistellt, außer Kraft. Doch solange kann die Stadt Fröndenberg nicht warten. Zumal sie sich nicht sicher sein kann, dass Schlaglöcher zu Schäden an Fahrzeugen führen, für die ihre Besitzer irgendwann nicht mehr selbst aufkommen wollen.

Bauamtsleiter Tim Stein stellt nun einen Fahrplan vor und nennt dabei sogar Termine – eine verbindliche Vorgehensweise, die bisher in dieser Form aus dem Rathaus, jedenfalls aus der Bauabteilung, nicht bekannt gewesen ist:
- Umfassender Bericht der Sach- und Rechtslage in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss am Dienstag, 6. Juni, 17 Uhr, Stiftsgebäude;
- Beratungsvorlage einer neu erstellten Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Sitzung des Hauptausschusses Mittwoch, 14. Juni, 17 Uhr, Stiftsgebäude;
- Beratungsvorlage eines vorläufigen Straßen- und Wegekonzeptes im Bau- und Verkehrsausschuss am 5. September 2023.
Zustandserfassung der Straßen frühestens im Frühjahr 2024
„Mit dem Konzept soll die Möglichkeit gegeben werden, sich frühzeitig über geplante Maßnahmen zu informieren und sich auf diese – u.a. auch in finanzieller Hinsicht – vorzubereiten“, heißt es seitens der Bauverwaltung.
Im Weiteren werde die Verwaltung eine Straßenzustandserfassung erstellen, die Grundlage für eine Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes sein soll. Mit der Erfassung sollen die kommunalen Straßen und ihr Zustand sowie ihre Bedeutung für das Fröndenberger Straßennetz bewertet werden.
Stein: „ Über diese Bewertung soll eine bessere Planung von Straßenbaumaßnahmen nach jeweiliger Erfordernis und somit auch ein besserer und effektiverer Einsatz von Personal- und Haushaltsmitteln ermöglicht werden.“
„Auf Grund der angespannten Personallage“, heißt es aus dem Rathaus, werde die Straßenzustandserfassung nicht ohne externe Unterstützung zu realisieren sein. Insofern stehe man derzeit im Austausch mit der Kommunalagentur NRW.
Die Agentur könne im vierten Quartal 2023 bei der Vorbereitung unterstützen, so dass eine Befahrung der Straßen mit entsprechenden Messfahrzeugen „im dafür günstigen Zeitraum im Frühjahr 2024 erfolgen kann“. Auf Basis der messtechnischen Ergebnisse soll das Straßen- und Wegekonzept fortgeschrieben werden.
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