Kuriose Regelung in Fröndenberg Stadt setzt mit Schulstraße das i-Tüpfelchen in Sachen Bürgerferne

Stadt setzt mit Schulstraße das i-Tüpfelchen bei ihrer Bürgerferne
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Stadt setzt mit Schulstraße das i-Tüpfelchen bei ihrer Bürgerferne

Es mögen nur zwei Schulkinder sein, die regelmäßig diesen Weg zur Sonnenbergschule in Langschede nutzen. Auch für sie muss dieser Gang über wenige hundert Meter dennoch ohne Zweifel sicher sein; zumindest müssen alle denkbaren Gefahren ausgeschlossen werden.

Mit dem neuen Modell „Schulstraße“ haben Politik und Verwaltung ganz bestimmt in bester Absicht gehandelt. Zum Leidwesen von Anwohnern stellt sich nun aber heraus, dass sie mit erheblichen Einschränkungen konfrontiert sind.

Schulstraße belastet Bürger übermäßig

Man mag noch einsehen, dass die Mitglieder im Verkehrsausschuss im April nicht sämtliche Folgen dieser für alle unbekannten, weil neuen Regelung absehen konnten. Dann darf man aber auch keinen Beschluss fassen, der Bürgerinnen und Bürger übermäßig belastet – sondern sollte andere, mildere Mittel wählen.

Denn wer die Situation an der Straße Westfeld, über den der Schulweg verläuft, betrachtet, bemerkt sofort: Wenige Anwohner sollen künftig mit einer stundenweise geltenden Besuchseinschränkung klarkommen, wo schon lange ein Gehweg und Beleuchtung für viel mehr Sicherheit hätte sorgen können.

Zum Nachteil von Fußgängern ist aber offenbar dem Kfz-Verkehr in der Vergangenheit immer der Vorrang eingeräumt worden. Dieses Versäumnis fällt der Stadt nun auf die Füße.

Als völlig unhaltbar darf man die Aufforderung der Verwaltung ansehen, Besucher künftig mit vollem Namen bei ihr anzumelden, um dann nach billigem Ermessen eine Ausnahmegenehmigung für die Vorfahrt bis zum Haus zu erhalten. Wo bleibt an dieser Stelle eigentlich der sonst immer hochgehaltene Datenschutz?

Milderes Mittel ist Tempolimit

Und wem will man in der dunklen Jahreszeit zumuten, stattdessen Hunderte Meter weit entfernt zu parken und zu Fuß einen steilen Anstieg bis zum Ziel zu bewältigen? Älteren, gehbehinderten Menschen doch ganz bestimmt nicht. Oder sollen die dann ihren Besuch auf eine andere Zeit verschieben – par ordre du mufti?

Ein viel milderes Mittel mit demselben Effekt wäre zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 oder 20 km/h: Die Sicherheit der Kinder wäre gewährleistet – und wie ein Durchfahrtsverbot müsste auch eine solche Regelung von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert werden.

Dass die betroffenen Anwohner, deren Adressen der Verwaltung ja bekannt sind, ihre eigene Ausnahmegenehmigung zur Durchfahrt bis zu ihrem Haus erst noch beantragen müssen, ist allerdings das i-Tüpfelchen der Bürgerferne.