In Dortmund soll ein Jugendlicher (16) versucht haben, einen gleichaltrigen Jugendlichen mit einem Messer zu töten. Darüber informierten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag zuerst in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Passiert ist die Tat demnach am Sonntagabend (2.2.) in Dortmund-Mengede, in einer Bildungseinrichtung an der Barbarastraße. Der 16-Jährige wurde lebensgefährlich verletzt.
Laut Staatsanwältin Gülkiz Yazir erlitt das Opfer Stichverletzungen im Bauchbereich. Nach einer Notoperation befindet er sich außer Lebensgefahr.
Tatverdächtiger vor Ort festgenommen
Der Tatverdächtige wurde noch vor Ort von Polizisten festgenommen. Am frühen Montagnachmittag erließ ein Haftrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dortmund einen Untersuchungshaftbefehl.
Der Vorwurf gegen den Beschuldigten lautet auf versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.
Bisher hat sich der Jugendliche, der aus der Region Bornheim im Rheinland stammt, nicht zum Tathergang geäußert. Der schwer verletzte Jugendliche kommt laut Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht aus Dortmund.
Tat in Gerüstbauer-Schule
Schauplatz des großen Einsatzes von Polizei sowie Rettungsdienst und Notarzt war am Sonntagabend das Bildungszentrum Zeche Hansemann. Hier betreibt die Handwerkskammer Dortmund nach eigener Beschreibung „eine Schulungsstätte für das Gerüstbauer-Handwerk sowie für das handwerksähnliche Gewerbe“.
Dazu zählt auch ein Internat, in dem Auszubildende für den Zeitraum der Lerneinheiten wohnen. Die Handwerkskammer Dortmund teilte am Montag über ihren Sprecher Philipp Kaczmarek mit, dass sie „aufgrund der aktuellen Ermittlungen der zuständigen Behörden“ keine Rückmeldung zu Fragen geben könne.
Laut Staatsanwältin Yazir befanden sich die beiden Beteiligten in den Räumen der Bildungsstätte. Nach aktuellem Erkenntnisstand könnte es sich also um Bewohner des Internats handeln.
Zu weiteren Hintergründen der Auseinandersetzung oder der Frage, ob es einen Streit im Vorfeld gab, macht die Staatsanwaltschaft am Montag noch keine Angaben.
Unmittelbare Konsequenzen für den weiteren Betrieb der Schulungsstätte ergaben sich laut Gülkiz Yazir durch den Vorfall nicht.

Tatverdächtiger ist minderjährig
Für den Fall des minderjährigen Tatverdächtigen wird grundsätzlich das Jugendstrafrecht angewendet.
Die Untersuchungshaft verbringt der 16-Jährige aber in einer regulären Justizvollzugsanstalt. Auf die Anordnung „milderer Maßnahmen“ wie die Unterbringung in einem Jugendgefängnis, die das Jugendstrafrecht theoretisch zulassen würde, verzichtete die Staatsanwaltschaft.
Das hat laut Staatsanwältin Gülkiz Yazir unter anderem mit der Schwere der Tat zu tun und damit, ob eine andere Einrichtung außer einer JVA für einen jugendlichen Beschuldigten verfügbar ist.
In Dortmund hatte es im Jahr 2024 mehrere größere Vorfälle gegeben, bei denen Jugendliche Straftaten begingen. Darunter war auch ein 13-Jähriger, der im Juli 2024 einen wohnungslosen Mann am Hafen erstach.