Gegen den 19-jährigen Autofahrer, der bei einem Unfall in Dortmund-Eving einen elfjährigen Jungen tödlich und dessen Schwester (15) schwer verletzt hat, ist Anklage erhoben worden. Das bestätigt Oberstaatsanwalt Carsten Dombert. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Dortmund lautet fahrlässige Tötung, gefährliche Körperverletzung und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.
Der tatverdächtige 19-Jährige war am Abend des 29. Juni 2024 in seinem BMW auf der Evinger Straße gefahren, als das Auto die Geschwister erfasste, die dort gerade eine grüne Fußgängerampel überquerten. Die Ampel für den Fahrer zeigte Rot. Der elfjährige Junge wurde zuerst noch mit lebensgefährlichen Kopfverletzungen auf die Intensivstation gebracht. Die Ärzte konnten sein Leben aber nicht retten. Der Junge starb im Krankenhaus.
Der 19-Jährige war deutlich schneller unterwegs gewesen als die auf der Evinger Straße erlaubten 50 Kilometer pro Stunde. Dies hatte der Mann eingeräumt, als er am 12. August vor dem Haftrichter stand. Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte sich verzögert, da ein Verkehrs-analytisches Gutachten noch ausstand, das durch eine Auswertung der Fahrzeugdaten Klarheit darüber geben sollte, wie schnell das Fahrzeug beschleunigt und gefahren worden ist.
Jugendgericht entscheidet über Fall
Den Ermittlungen zufolge soll der Fahrer außerdem eine mit Cannabis in Verbindung stehende Substanz im Blut gehabt haben. Es soll sich um Hexahydrocannabinol (HHC) gehandelt haben. Dieser Wirkstoff ist mit THC (Tetrahydrocannabinol) verwandt und kann ebenfalls eine berauschende Wirkung haben.
Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht ist bei einer fahrlässigen Tötung ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Gefängnis möglich. Oberstaatsanwalt Carsten Dombert geht aber davon aus, dass der 19-Jährige als Heranwachsender bewertet wird und das Jugendstrafrecht auf ihn angewendet wird. Das ist bei Tatverdächtigen unter 21 Jahren möglich.

Im Jugendstrafverfahren gibt es wesentlich differenziertere Möglichkeiten auf Straftaten zu reagieren als im Erwachsenenstrafrecht. Gefängnisstrafen sind hier nur das letzte Mittel. Das Jugendstrafrecht soll in erster Linie erzieherisch wirken.
Die Anklageschrift liegt beim Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dortmund, das über schwerere Delikte entscheidet und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden muss.
Fahrer in die Türkei ausgereist
Der Fahrer war kurz nach dem Unfall in die Türkei geflogen und am 8. August nach Dortmund zurückgekehrt. Seinen Angaben zufolge habe es sich um eine zuvor geplante Urlaubsreise gehandelt. Die Staatsanwaltschaft ging indes davon aus, dass er vor der Strafverfolgung fliehen wollte. Unmittelbar nach der Rückreise war der Mann mit seinem Anwalt bei der Staatsanwaltschaft erschienen.
Zeitweise saß der 19-Jährige wegen möglicher Fluchtgefahr in Untersuchungshaft, wurde am 10. September aber unter Auflagen aus der Haft entlassen. Eine dieser Auflagen war, dass er sich mehrfach in der Woche bei der Polizei melden musste.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 14. April 2025.
Anwalt über den Todes-Raser von Dortmund-Eving: „Entscheidend ist, was er gesehen hat“
Nach tödlichem Verkehrsunfall: Stadt: „Ampel ist zu alt für Umstellung“ - das sorgt für Ärger
Todesfahrer von Eving hat sich gestellt: Kind starb nach Unfall - 19-Jähriger legt Geständnis ab