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Straftäter, die auch nach Verbüßung ihrer Haftzeit als gefährlich gelten, landen per Gerichtsbeschluss in der Sicherungsverwahrung. Doch dem Land NRW fehlen Plätze, um alle unterzubringen.
Seit Mai 2016 werden Männer aus Nordrhein-Westfalen, die zu einer Sicherungsverwahrung verurteilt wurden, ausschließlich in Werl untergebracht. In der dortigen Justizvollzugsanstalt stehen dafür 138 Plätze zur Verfügung. Doch die werden Anfang des nächsten Jahres voll belegt sein und nicht mehr ausreichen.
Das geht aus einem Bericht von Landesjustizminister Peter Biesenbach hervor, mit dem er den Landtag am 6. November über die Situation informierte. Aktuell, so Biesenbach, gebe es noch fünf freie Zimmer. Doch bis Ende des Jahres werden zwei weitere Strafgefangene dort einziehen, im ersten Halbjahr 2020 weitere acht Strafgefangene. Die Zahl der Entlassungen und Verlegungen werde dagegen deutlich niedriger sein, „sodass akuter Raumbedarf für weitere Unterbringungsmöglichkeiten ab dem ersten Quartal 2020 entstehen wird“, so Biesenbach.
Langfristig ist ein Ausbau der Plätze in Werl angedacht, doch kurzfristig seien diese Überlegungen keine Lösung. Daher bleibe keine andere Wahl, als zur Sicherungsverwahrung verurteilte Straftäter aus NRW in einem anderen Bundesland unterzubringen.
Das soll künftig in der Justizvollzugsanstalt Diez in Rheinland-Pfalz, in der Nähe von Limburg an der Lahn, geschehen. Dort gibt es 64 Plätze für die Sicherungsverwahrung von Straftätern aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Das Saarland benötigt derzeit nicht alle für sich vorgesehenen Plätze. Sie stellt dem Land NRW daher auf zunächst unbestimmte Zeit fünf Plätze in Diez zur Verfügung.
In einem solchen Zimmer sind die zur Sicherungsverwahrung verurteilten Straftäter in Diez untergebracht. Hier sollen bald auch Häftlinge aus NRW einziehen. © picture alliance / dpa
Das Land NRW erstattet dafür die Unterbringungskosten, rund 200 Euro pro Tag und Häftling, also etwa 6000 Euro im Monat. Die Landesregierung hat einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung, die am 1. Januar in Kraft treten soll, zugestimmt.
Finanziell scheint diese Lösung für Nordrhein-Westfalen durchaus attraktiv sein. Denn nach Darstellung von Justizminister Biesenbach belaufen sich die Unterbringungskosten für einen Sicherungsverwahrten auf 279 Euro pro Tag und Häftling (2018), also auf rund 8370 Euro im Monat.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.