Nachforderungen jetzt und die Soforthilfe erst 2024? Das ist Mietern nicht zuzumuten, liebe Dogewo!

Dezember-Soforthilfe darf bei Mietern nicht erst 2024 ankommen
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Dezember-Soforthilfe darf bei Mietern nicht erst 2024 ankommen

Zunächst einmal ist es positiv, dass die städtische Wohnungsgesellschaft Dogewo21 in Sachen Dezember-Soforthilfe mit ihren Mieterinnen und Mietern ganz transparent umgeht. In einem Schreiben zur Nebenkostenabrechnung werden die Betroffenen informiert, dass der Abschlagsverzicht für Dezember 2022 mit der Abrechnung Ende 2024 berücksichtigt wird.

Es muss also niemand mühevoll nachrechnen, ob die Dezember-Soforthilfe, mit der die Bundesregierung den Kostenschock für Mieter mit Gasheizungen im vergangenen Winter etwas abfedern wollte, berücksichtigt ist oder nicht. Dass sie allerdings bei den Mietern nicht mit der Nebenkostenabrechnung für 2022 ankommt, führt den Willen der Politik ad absurdum.

Auch Mieter brauchen Nachsicht

Ja, die Dezember-Soforthilfen waren vor einem Jahr mit der heißen Nadel gestrickt, weil die eigentlich geplante Gaspreisbremse nicht so schnell umzusetzen war. In ihrer Verzweiflung wollte die Ampel-Koalition in Berlin ein Signal an die Bürger senden. Die Umsetzbarkeit spielte nur eine nachrangige Rolle. Die Wohnungswirtschaft bat schon damals angesichts laufender Verträge und komplexer Abrechnungs- und Buchungsvorgänge um Nachsicht.

Wer aber übt Nachsicht mit den Mietern? Denen eine satte Nachforderung für das Wirtschaftsjahr 2022 - also inklusive Dezember - vorzulegen, ohne die von der Politik beschlossene Entlastung einzupreisen, will der Mieterverein mit Recht nicht hinnehmen.

Dogewo gab Dezember-Hilfe nicht direkt an Mieter weiter: „Das führt diese Soforthilfe ad absurdum“,

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