Ein 36-jähriger Mann, der am 12. Februar 2025 aus der Türkei kommend den grünen Ausgang am Flughafen Dortmund passierte, geriet ins Visier der Zollbeamten. Laut einer Mitteilung der Polizei hätten die Beamten bei einer Kontrolle im Koffer des Reisenden 25 Pakete mit einer zähflüssigen Substanz entdeckt. Der Mann habe behauptet, es handele sich um eine Kräuterpaste zur Potenzsteigerung. Aufgrund der Beschreibung vermuteten die Zöllner, dass das Produkt möglicherweise Einfuhrbeschränkungen unterliege.
Bei weiteren Untersuchungen hätten die Beamten festgestellt, dass in dem Produkt das potenzsteigernde Mittel Sildenafil enthalten war. Sildenafil ist ein Arzneiwirkstoff, der in Deutschland der Verschreibungspflicht unterliegt und dementsprechend hätte deklariert werden müssen. Eine solche Deklaration sei jedoch bei keinem der sichergestellten Pakete erfolgt.
Daher leiteten die Zollbeamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Bannbruchs im Zusammenhang mit dem Arzneimittelgesetz gegen den Mann ein. Der sogenannte „Potenzhonig“ sei beschlagnahmt worden.
Wie Viagra
Sildenafil ist ein Wirkstoff, der zur Behandlung von Erektionsstörungen eingesetzt wird. Es ist auch unter dem Markennamen Viagra bekannt und kann ebenfalls zur Behandlung von pulmonaler arterieller Hypertonie eingesetzt werden, einer Form von Bluthochdruck, die die Blutgefäße in der Lunge betrifft.
Es wirkt, indem es die Blutgefäße erweitert und dadurch den Blutfluss in bestimmten Körperregionen verbessert, was die Erektionsfähigkeit unterstützt. Aufgrund seiner Wirkungen und möglichen Nebenwirkungen darf Sildenafil in Deutschland nur nach ärztlicher Verschreibung eingenommen werden, um Missbrauch und Gesundheitsrisiken auszuschließen.