Versuchter Diebstahl vom Zechengelände in Bergkamen Trio soll Kupfer zerschnitten haben

Trio soll auf Zechengelände Kupfer zerschnitten haben
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Prozessbeginn am Amtsgericht Kamen: Drei Männer sitzen auf der Anklagebank. Ein momentan inhaftierter 40-Jähriger, ein 38-Jähriger aus Kamen und ein 37 Jahre alter Mann aus Bergkamen.

Das Trio soll am 19. April 2024 über den Zaun der ehemaligen Zechenanlage „Monopol“ in Bergkamen geklettert sein. Mit der Hilfe von mitgebrachtem Werkzeug sollen die Männer dann in verschiedenen Hallen und Räumen Kupfer zum Abtransport zugeschnitten haben.

Auf Anraten ihrer Verteidiger schweigen alle drei zu dem Vorwurf. Der Anwalt des Inhaftierten prescht jedoch direkt vor: Er legt dem Gericht nahe, das Verfahren gegen seinen Mandanten aufgrund der ohnehin zu verbüßenden Haftstrafe von einem Jahr einzustellen. Eine eventuelle neue Strafe, so seine Argumentation, fiele angesichts der bestehenden Verurteilung nicht ins Gewicht.

Dem stimmt das Gericht zu. Damit sitzen nur noch zwei Angeklagte im Gerichtssaal, in dem in der Folge mehrere Zeugen gehört werden. Darunter ein 62-Jähriger, der damals die Polizei verständigt hätte. „Ich bin Tag und Nacht da. Ich habe ein Zimmer dort“, erklärt der Chef der ortsansässigen Autoverwertung.

„Sind durch uns überrascht worden“

Immer wieder kämen Menschen auf das Gelände, schildert er. An jenem 19. April habe er drei Männer mit Fahrrädern kommen sehen. Einer hätte einen Rucksack dabei gehabt. Auch zwei Polizisten, die damals im Einsatz waren, sind als Zeugen geladen. Sie berichten, was sie damals vorfanden: Beim Betreten einer der Hallen hätten sie Geräusche wahrgenommen, so ein 39-jähriger Polizist.

In der Maschinenhalle hätten sie dann den derzeit Inhaftierten und den Angeklagten aus Bergkamen angetroffen. „Sie sind durch uns überrascht worden“, sagt der Polizist aus. Auf Nachfrage der Beamten hätten die Männer angegeben, nur ein bisschen zu chillen.

Doch neben den beiden hätten sich ein Winkelschleifer, ein Stromerzeuger, ein Radio und Kupferteile befunden. In der Hand hielten die Männer beim Eintreffen der Beamten allerdings nichts, sagt der Polizist aus.

Beim Verlassen der Halle hätten sie dann ein erneutes Geräusch aus einem Kellerraum gehört, gibt der Polizist weiter an. Sein Kollege ergänzt, dass der dritte Angeklagte weggelaufen sei und sich in einem engen Schacht versteckt habe.

Das Gelände der ehemaligen Zeche in Bergkamen mit Förderturm im Hintergrund.
Der Prozess um einen angeblich geplanten Kupferdiebstahl vom ehemaligen Zechengelände in Bergkamen hat mehrere Wendungen. (Archivbild) © Stefan Milk

Prozess mit vielen Wendungen

Fotos in der Prozess-Akte zeigen einige Flaschen und Dosen in den Räumen der alten Zechenanlage. „Nicht nur an dem Tag waren Leute da“, schließt der Richter daraus. Als es an die Vorstrafen der Angeklagten geht, erfährt der Anwalt des Bergkameners, dass sein Mandant kürzlich ein Urteil wegen eines Drogendeliktes kassiert hatte. Er folgt daraufhin dem Beispiel seines Kollegen und schlägt eine Verfahrenseinstellung im Hinblick auf diese Entscheidung vor. Auch hier stimmt das Gericht zu.

So gibt es in dem Prozess nur noch einen Angeklagten. Und auch dessen Verfahren stellt das Gericht schließlich ein – und zwar im Hinblick auf eine ihm vorgeworfene gefährliche Körperverletzung, die ebenfalls an dem Tag verhandelt wird. Am 24. Oktober 2024 soll der Kamener eine Frau an einem Kiosk an der Hochstraße in Bergkamen mit einem Messer attackiert und an der Wade verletzt haben.

Der 38-Jährige schweigt zunächst wieder. Die Frau sagt im Zeugenstand aus, sie hätten einen Streit gehabt. Die 36-Jährige sei dann mit dem Fahrrad zum Kiosk. Der Angeklagte hinterher: „Er war sauer und stand dann da. Er wollte das Fahrrad treffen und hat mich aus Versehen getroffen.“

Wieso sie direkt nach dem Vorfall angegeben hatte, der Kamener habe sie gezielt verletzt, will der Richter wissen. „Damals war ich auf Drogen, heute bin ich bei klarem Verstand“, antwortet die Bergkamenerin.

Der Angeklagte bestätigt die Aussage der Frau. Danach wird aus der vorsätzlichen Körperverletzung eine fahrlässige. Urteil: 900 Euro Geldstrafe.