Nachdem ein Paar aus Bergkamen am 27. Juni 2024 eine schöne Zeit zu zweit verbracht hat, will es den Sohn aus der Kita holen. Weil der Mann keine Fahrerlaubnis hat, sitzt die Frau am Steuer.
Kurz vor dem Ziel bekommt die 46-Jährige jedoch starke Unterleibsschmerzen. Sie bittet ihren Mann, zu fahren. Der zögert erst, fährt dann aber die restlichen Meter.
Nach dem Fahrerwechsel erkennt ein Polizist den 49-Jährigen als jemanden, der keine Fahrerlaubnis hat. Der Streifenwagen nimmt die Verfolgung auf und stoppt den Mann auf der Berliner Straße. Der findet sich daraufhin im Amtsgericht in Kamen wieder.
„Ich durfte nicht fahren. Ich wollte nicht fahren. Ich bin gefahren. Ich musste fahren“, fasst der Angeklagte zusammen. Seine Frau bestätigt, dass es ihr schlecht gegangen sei. Sie habe Zysten an der Gebärmutter und Schmerzen gehabt: „Ich habe gesagt, ‚ich kann nicht mehr fahren‘.“
Der ebenfalls als Zeuge geladene Polizist erklärt, den Bergkamener erkannt und ihn deshalb angehalten zu haben. Viermal ist der Angeklagte bereits wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis aufgefallen, einmal wegen Körperverletzung vorbestraft. Er steht unter laufender Bewährung.
„Sie stehen kurz vor dem Abgrund und machen dann so etwas. Es waren 300 Meter bis zur Kita. Da wäre ich doch gelaufen“, so der Richter. Er verurteilt den Mann zu vier Monaten Haft ohne Bewährung.