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Konzept, damit die „Waldsiedlung“ auf Grimberg 3/4 doch noch gebaut werden kann
Neue Wohnsiedlung
Die geplante „Waldsiedlung“ auf der Zeche Grimberg 3/4 soll nach Jahren des Stillstands doch noch etwas werden. Die Grundstückseigentümerin hat einen Partner gefunden, der ihr hilft.
Als der Stadtrat den Bebauungsplan für die sogenannte „Waldsiedlung“ verabschiedete, war er nicht unumstritten. Kritiker – und das waren nicht wenige – waren nicht sehr glücklich damit, eine Wohnsiedlung auf einer Fläche mit Altlasten zu bauen. Die Bebauung wird aber nicht von den Altlasten behindert, die durch die industrielle Nutzung entstanden sind, sondern durch eine ganz andere Art von möglichen Altlasten. Das Problem dabei: Niemand weiß, ob sie auf der Fläche tatsächlich vorhanden sind.
Konzept, um mögliche Blindgänger zu finden
Es geht dabei um mögliche Blindgänger: Fliegerbomben aus dem Zweiten Weltkrieg, die bei den Luftangriffen auf Bergkamen nicht explodiert sind und immer noch im Boden schlummern könnten. Anders als bei anderen Flächen kann der Kampfmittelräumdienst in diesen Fällen nicht anhand von historischen Luftbildern klären, ob es mögliche Einschlagstellen von Blindgängern auf der Fläche gibt. Der Boden war im Laufe der Jahrzehnte immer wieder neu aufgeschüttet worden.
Jetzt hat die Eigentümerin, die RAG Montan-Immobilien (RAG MI) nach eigener Aussage einen Partner gefunden, der offenbar das nötige Know How und ein Verfahren mitbringt, um das Blindgänger-Problem zu lösen. Ein Gespräch mit der Stadtverwaltung hat es bereits gegeben.
Wer der Partner ist und welche Methode angewendet wird, will RAG-MI-Sprecher Stephan Conrad aber noch nicht öffentlich machen. Das Unternehmen sei aber zuversichtlich, dass die Fläche bebaut werden kann, versicherte er.
Projektgesellschaft zwischen RAG MI und neuem Partner
Conrad geht davon aus, dass die RAG MI mit diesem Partnerunternehmen eine gemeinsame Projektgesellschaft gründet, um die Waldsiedlung zu bauen und zu vermarkten. Das sei auch in anderen Fällen so üblich, sagte er. In diesen Fällen gab es jedoch meist eine gemeinsame Projektgesellschaft mit der Kommune, in der sich die Fläche befand. Die RAG MI will Details mitteilen, sobald sie „belastbar“ sind, wie Conrad sagte.
Der Stadtrat hatte bereits 2014 den Bebauungsplan für die Waldsiedlung beschlossen. Kritik auch von der CDU gab es daran, dass der Boden nicht bis in eine größere Tiefe saniert wird, sondern dass eine Schicht Mutterboden aufgetragen werden soll. Im Bebauungsplan ist eine sogenannte Grabesperre vorgesehen, die nicht verletzt werden darf. Der Kreis Unna als Aufsichtsbehörde hatte das Konzept so genehmigt. 2017 hatte das Verwaltungsgericht Verfahrensfehler bemängelt, die aber nichts mit den Altlasten zu tun haben. Sie wurden behoben.