Ganz bewusst hatte die Stadt Bergkamen darauf verzichtet, in diesem Jahr den Grundsteuerhebesatz, der individuell von den Kommunen festgesetzt wird, anzupassen. „Wir wollten zeigen, welche unmittelbaren Auswirkungen die Gesetzesänderungen bei der Erhebung der Grundsteuer B haben und das nicht verwässern“, erklärte Bernd Schäfer bei nahezu jedem Treffen der Bergkamener Vereinsvertreter in den vergangenen Wochen.
Doch das wird auch absehbar Folgen haben, zeigte Schäfer immer wieder auf – wie zuvor auch schon Kämmerin Sandra Diebel. Denn: In der Stadtkasse gibt es im Vergleich zum Vorjahr allein aufgrund der gesetzlichen Veränderungen bei der Grundsteuer ein Minus von 1,5 Millionen Euro.
Welche Folgen wird das haben?
Dieses Loch muss gestopft werden, und deshalb wird es eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes in Bergkamen geben müssen. Über dessen Höhe können die Kommunen individuell entscheiden. „Damit wir die gleichen Einnahmen über die Grundsteuer wie bisher erzielen können, müssten wir den Hebesatz auf 808 Prozentpunkte anheben“, sagte Schäfer. Aktuell liegt der Hebesatz bei 670 Prozentpunkten. Das ist aber nur ein Rechenbeispiel.

Wann wurde der Grundsteuerhebesatz der Stadt Bergkamen zuletzt erhöht?
Der aktuelle Hebesatz ist schon seit Jahren unverändert. Die letzte Anpassung fand zum Jahr 2015 statt - damals stieg der Satz von 435 Prozentpunkten auf eben jene 670 Punkte, die aktuell gelten. Zum Vergleich: Die Stadt Kamen erhöhte ihren Grundsteuerhebesatz schon zu diesem Jahr um 250 auf 940 Prozentpunkte. „Und die Unterschiede zwischen Bergkamen und Kamen sind nicht so groß“, urteilt Schäfer, dass auch in Bergkamen ganz andere Sätze denkbar wären.

Wie hoch wird die Anpassung des Hebesatzes tatsächlich ausfallen?
Welchen Sprung der Grundsteuerhebesatz tatsächlich machen wird - und mit Blick auf die gesamte Finanzsituation der Stadt Bergkamen vielleicht auch machen muss - ist aktuell noch völlig unklar. Bei den genannten 808 Prozentpunkten würde lediglich der bisherige Status quo wieder hergestellt. Damit hätte die Stadt nicht mehr Geld zur Verfügung als vorher.
Kämmerin Sandra Diebel hatte deshalb auch schonmal einen deutlich höheren Grundsteuerhebesatz genannt. Da war von 1250 Hebesatzpunkten die Rede. Aber auch das ist nur ein Rechenexempel. Im Winter wird ein neuer Haushaltsplan verabschiedet. Bis dahin muss gerechnet werden, wie viel Geld die Stadt in den kommenden beiden Jahren ausgeben muss - und wie das refinanziert werden kann.
Wer entscheidet über die Anhebung?
Über die tatsächliche Höhe des Grundsteuerhebesatzes entscheidet letztlich der Rat - und der wird am 14. September neu gewählt. Die kommunale Wirtschaftsplanung erfolgt daher parallel zum Wahlkampf für die Kommunalwahl - und über den Doppelhaushalt für 2026/2027 muss der dann neu gewählte Rat abstimmen und ihn - bestenfalls mit großer - Mehrheit verabschieden.
Im Zuge der Haushaltsplanberatungen wird dann auch über die Höhe des neuen Grundsteuerhebesatzes beraten und entschieden. Der amtierende Rat ist zwar formal noch bis zum 31. Oktober im Amt, doch die Entscheidung darüber fällt erst später. Anfang November kommt der neu gewählte Stadtrat zur konstituierenden Sitzung zusammen, und laut aktueller Planung soll der neue Doppelhaushalt in der Dezember-Sitzung verabschiedet werden.

Ab wann gilt dann ein neuer Grundsteuerhebesatz?
Der Beschluss, obwohl voraussichtlich erst im Dezember 2025 gefällt, wird dann schon ab Januar 2026 gelten. So kurzfristig war es auch in der Vergangenheit immer. Die ersten Abschläge nach neuer Berechnung sind dann zum 15. Februar 2026 fällig. Das trifft Hausbesitzer ebenso wie etwas zeitverzögert Mieter, denn die Grundsteuer B können Vermieter auf die Miete umlegen.
Was sollten Bergkamener daher tun?
Auch wenn noch völlig unklar ist, wie hoch die Anhebung des Grundsteuerhebesatzes am Ende wirklich sein wird: Die Bergkamener sollten sich in jedem Fall auf höhere Zahlungen als bislang einstellen. Aufgrund der Kürze der Zeit zwischen Entscheidung und Umsetzung bietet es sich deshalb jetzt schon an, Vorsorge zu betreiben und entsprechende Rücklagen für die Zahlung wahrscheinlich höherer Summen zu bilden.
Als Anhaltspunkt für die persönliche Planung kann der Grundsteuermessbetrag vom eigenen Steuerbescheid des Finanzamts mit verschieden hoch gewählten Hebesätzen multipliziert werden. Daraus ergibt sich dann jeweils eine mögliche Gesamtsumme der Grundsteuerschuld für ein gesamtes Jahr. Diese Summe muss dann aufgrund der quartalsweisen Fälligkeit der Zahlungen durch vier geteilt werden. Solange aber unklar ist, wie hoch der Hebesatz wirklich sein wird, kann das nur der groben Kalkulation dienen.