Sobald Flächen als Baugebiet ausgewiesen werden, laufen diese in Windeseile voll. Besonders im Ruhrgebiet sind Flächen rar. Das geplante Baulandmodernisierungsgesetz soll die Bautätigkeit erleichtern und ankurbeln – noch ist sich die Regierungskoalition in Berlin aber nicht einig. © Archiv/Marcus Land
Bauland im Ruhrgebiet
Hauswunsch trifft auf grünes Herz: Konflikte beim geplanten Turbo-Baugesetz
Den Wohnungsbau beschleunigen soll ein neues Bundesgesetz: Kommunen könnten mehr Bauland ausweisen, Familien schneller bauen. Das Projekt, das ins Stocken geraten ist, birgt Konfliktpotenzial.
Knappes Bauland gilt als Hauptgrund für fehlende Wohnungen und explodierende Preise: Die Regierungskoalition will mit einem neuen Gesetz die Bautätigkeit ankurbeln – umsetzen müssten die meisten Maßnahmen Städte und Gemeinden.
Das Baulandmodernisierungsgesetz soll überall dort, wo neue Wohnungen entstehen sollen, die Verfahren beschleunigen, „damit die Kommunen Bauland leichter aktivieren und Baugenehmigungen schneller erteilen können“, sagt Bundesbauminister Horst Seehofer. Was ist geplant?
Vorkaufsrecht für Kommunen
Den Städten und Gemeinden soll ein Vorkaufsrecht für Bauland eingeräumt werden, damit Flächen schneller für den Wohnungsbau mobilisiert werden können. Gelten soll dies für unbebaute und brachliegende Grundstücke in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt sowie bei Vorliegen eines städtebaulichen Missstandes.
Die Kommunen sollen in Bebauungsplänen auch festlegen dürfen, dass in Ortsteilen neue Gebäude nur dann errichtet werden dürfen, wenn sie Mittel der sozialen Wohnraumförderung erhalten können.
Die IG BAU befürwortet ein solches Vorkaufsrecht, weil es „ein wichtiges Instrument gegen Spekulationen mit der Ressource Boden, die nicht vermehrbar ist“, sei. Experten aus der Bauverwaltung weisen indes auf mögliche Probleme bei der praktischen Umsetzung hin.Ein gemeindliches Vorkaufsrecht auszuüben, sei ein aufwändiges Verfahren. „Bei den Kommunen vor Ort müssen die personellen Ressourcen da sein“, sagt Georg Thomys, Leiter des Fachbereichs Bauen und Planen beim Kreis Unna. Zudem müssten die Kommunen Geld in die Hand nehmen und Flächen erwerben.
Erleichtertes Bauen im Außenbereich
Bestehe große Wohnungsnot, könnten die geplanten erleichterten Genehmigungen für den Hausbau im Außenbereich, der dort bislang vor hohen Hürden steht, sicherlich helfen.
Doch bestehe ein klarer Zielkonflikt darin, „die freie Landschaft unberührt zu lassen“, so Thomys. Es bestehe nämlich durchaus die Gefahr, dass bei Knappheit von Bauland künftig Baugebiete „ungesteuert in den Außenbereich ausufern“.
Letztlich müsse immer die Kommune davon überzeugt sein, dass sie Bauen auf bestimmten Flächen ermöglichen will, letztlich werde dies also zur lokalpolitischen Entscheidung, selbst wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Schlagen also die grünen Herzen stärker als jene der Befürworter von mehr Häuserbau, werde das geplante Bundesgesetz vor Ort nicht viel bewirken können.
Neue Kategorie: Dörfliches Wohngebiet
Eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ soll künftig flexibleres Handeln ermöglichen, wenn Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen ausgewiesen werden sollen.
Wenn bislang der Schwerpunkt in dörflichen Gebieten der Landwirtschaft galt und Wohnen ein Nebenaspekt war, dann werde künftig das Verhältnis umgekehrt, um Konflikte gerade zu vermeiden.
Denn häufig, so zeigt es ein Beispiel in Fröndenberg-Altendorf im Kreis Unna, müssen schon heute von Kommunen Ergänzungssatzungen aufgestellt werden, um die Wohnbebauung in Dörfern nachverdichten zu können, etwa weil der Familiennachwuchs im Dorf wohnen bleiben will.
Das Baulandmodernisierungsgesetz mit seinen neuen Instrumenten „wird nicht die große Wende bringen, wenn die Kommunen nicht mitmachen“, sagt Georg Thomys voraus – wofür Städte und Gemeinden aber eben auch nachvollziehbare Gründe hätten.
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